Das kündigte Innenministerin Verlinden an. Zuvor hatte ein Gericht in Brüssel in erster Instanz entschieden, dass für Maskenpflicht, Ausgangssperren oder Kontaktbeschränkungen eine ausreichende Rechtsgrundlage fehlt. Die belgische „Liga für Menschenrechte“ hatte im Februar gegen die Corona-Politik der Regierung geklagt. Die Organisation wolle mit ihrem Vorgehen erreichen, dass die parlamentarische Debatte wieder in den Mittelpunkt gestellt werde. Grundfreiheiten könnten nicht per Verordnung eingeschränkt werden.
Derzeit gelten in Belgien strenge Alltagsregeln. Die Einwohner dürfen nur mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts engen Kontakt haben. Im Freien dürfen sich maximal vier Menschen mit Maske treffen, einkaufen ist nur mit Termin erlaubt. Restaurants, Kneipen und Cafés sind seit Monaten geschlossen.
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