Lockerungen der Corona-Regeln in Alten- und Pflegeheimen

  02 April 2021    Gelesen: 622
Lockerungen der Corona-Regeln in Alten- und Pflegeheimen

Angesichts hoher Impfquoten haben einige Bundesländer die Corona-Regeln in Alten- und Pflegeheimen gelockert. In Mecklenburg-Vorpommern können Bewohner zum Beispiel je nach Impffortschritt im Heim öfter Besucher empfangen und auch untereinander mehr unternehmen. Die Stiftung Patientenschutz hält die bisherigen Lockerungen für nicht ausreichend.

Neben Mecklenburg-Vorpommern haben auch andere Bundesländer Änderungen eingeführt. In der Tagespflege in Thüringen sind Gruppenangebote in Abhängigkeit von der Infektionslage möglich. Auch in Bayern, Hessen oder Schleswig-Holstein wurden vor kurzem die Bestimmungen entschärft.

Kritik von der Stiftung Patientenschutz: „Freiheitsberaubung“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Lockerungen als nicht weitgehend genug. Im Deutschlandfunk sagte Vorstand Brysch, 95 Prozent der Bewohner in Pflegeheimen hätten eine Erstimpfung und 73 Prozent eine Zweitimpfung. Es gebe in Deutschland keine Gruppe, die besser in Bezug auf das Impfangebot versorgt sei. Aber genau diese Bevölkerungsgruppe halte sich in einem strengerem Lockdown auf, als jede andere Bevölkerungsgruppe in Deutschland. Brysch sprach in dem Zusammenhang von „Freiheitsberaubung“.

Nicht immer seien die Heimleitungen das Problem bei den Besuchsregelungen, ergänzte Brysch. Oft sei es das Gesundheitsamt, welches sehr rigide Regelungen für die Heime festlege.


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