Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung. Diese erhalten sie in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung direkt von ihren Arbeitgebern. Ab der siebten Woche müssen sie selbst einen Antrag bei der Behörde stellen.
Die Arbeitgeber müssen in Vorleistung gehen und können sich den Betrag anschließend erstatten lassen. Auch Selbstständige oder Beschäftigte, die sich wegen Schulschließungen um ihre Kinder kümmern müssen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung.
Mindestens 750.000 Anträge auf Entschädigungszahlungen wurden bislang bundesweit gestellt – die meisten davon in Nordrhein-Westfalen. Hier forderten Arbeitgeber in etwa 235.000 Fällen Geld zurück, rund 15 Prozent davon wurden bislang bewilligt. Den Worten von Frauke Füsers vom Gesundheitsministerium NRW zufolge führt die lange andauernde Pandemie dazu, dass eine erhebliche Anzahl an Quarantänen ausgesprochen würden und in der Folge Verdienstausfallentschädigungen vorlägen. Bislang habe das Land um die 38 Millionen Euro ausgezahlt.
In Bayern wurden bislang etwa 150.000 Anträge gestellt. Die Frage nach der Anzahl der bewilligten Anträge konnte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bislang ebenso wenig beantworten wie die Gesamtsumme der Gelder benennen, die ausgezahlt wurden.
Im Osten geht die Bearbeitung der Anträge eher schleppend voran – in Brandenburg sind laut dem Gesundheitsministerium bis zum 1. April dieses Jahres zehn Prozent der Anträge behandelt worden. Laut dem Ministeriumssprecher Dominik Lenz ist die Bearbeitung sehr personal- und zeitaufwendig. Sehr viele Anträge würden immer noch in Papierform eingereicht oder seien unvollständig. Auch das Landesverwaltungsamt in Thüringen spricht von einem Antragsstau.
Kritik an den schleppenden Auszahlungen kam vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW). „Dass die Auszahlung auch hier stockt, passt leider in das Bild des bisherigen Managements der übrigen Hilfspakete. Die Bewilligungsquote scheint zudem noch deutlich niedriger zu liegen als bei den großen Corona-Hilfsprogrammen für Unternehmen“, sagte der IW-Wissenschaftsleiter Hans-Peter Klös.
In Baden-Württemberg wurden bislang etwa ein Viertel der Anträge bewilligt – in Hessen immerhin rund ein Drittel. In den beiden
Ländern wurden knapp 25 Millionen Euro ausgezahlt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat bislang Verdienstausfälle in Höhe von rund 6,7 Millionen Euro erstattet. Nach Angaben des zuständigen Landesamtes für Soziales wurden bislang rund 10.000 von 47.000 eingegangenen Anträgen genehmigt.
In Norddeutschland flossen bisher mindestens 48 Millionen Euro an die Antragsteller – davon allein etwa 28 Millionen in Niedersachsen und zwölf Millionen in Hamburg. Schleswig-Holstein bestätigte bislang ausgezahlte sechs Millionen, Mecklenburg-Vorpommern knapp zwei Millionen Euro. In Bremen wurden von 4440 Anträgen bislang knapp 1700 bewilligt, ausgezahlt wurden 1,5 Millionen Euro.
snanews
Tags: