Das Verwaltungsgericht in Weimar hält eine Entscheidung des dortigen Amtsgerichts gegen die Maskenpflicht im Unterricht für "offensichtlich rechtswidrig". Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten.
Hintergrund ist eine Entscheidung eines Familienrichters am Amtsgericht Weimar, die bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Der Richter hatte die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen per Anordnung aufgehoben. Allerdings gab es unter anderem vom Thüringer Bildungsministerium erhebliche Zweifel daran, dass ein Amtsgericht eine solche Entscheidung treffen kann. Während der Beschluss in "Querdenker"-Kreisen bejubelt wurde, prüft die Staatsanwaltschaft Erfurt, ob sie nach mehreren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung gegen den Richter Ermittlungen aufnimmt.
Laut Recherchen der "Thüringer Allgemeinen" handelte es sich in Weimar mutmaßlich um einen systematischen Akt, der dem Richter die Klagen gegen die Maskenpflicht auf den Tisch brachte. Demnach soll eine Rechtsanwältin in einer Telegram-Gruppe gezielt nach klagewilligen Eltern von Kindern gesucht haben, deren Nachnamen mit einem der folgenden Buchstaben beginnen: B, E, F, H, I, J, L, Q, R, S, T, U, V, X. Nach dem Verteilplan des Weimarer Amtsgerichts landen diese Fälle genau bei dem einschlägig bekannten Richter, der etwa in seinen Verhandlungen Prozessbeteiligte auffordere, die Maske abzulegen. Sein Argument: Verhüllungsverbot im Gerichtssaal, schrieb die Zeitung.
Hunderte gleichlautende Klagen in vielen Bundesländern
Auch eine Familienrichterin des Amtsgerichts Weilheim in Bayern hatte vor einigen Tagen ein Kind auf Antrag seiner Eltern von der Maskenpflicht beim Schulbesuch befreit. Zugleich verfügte sie auch, dass das Kind in der Klasse nicht "isoliert" werden dürfe. Unter Corona-Leugnern und "Querdenkern" stießen die Urteile der Amtsrichter in Weimar und Weilheim auf große Resonanz und wurden als Präzedenzentscheidungen bejubelt. Derzeit werden auch Gerichte in anderen Bundesländern mit Hunderten von gleichlautenden Klagen geflutet, mit denen die Maskenpflicht ausgehebelt werden soll.
Die nun getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Weimar bestätigte dagegen die Maskenpflicht im Unterricht. Einen Eilantrag, mit dem die neu eingeführte Pflicht der Thüringer Regierung gekippt werden sollte, wurde abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht weiterhin mitteilte. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler stelle "eine geeignete als auch erforderliche Maßnahme dar", begründete das Gericht die Entscheidung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, mau/dpa
Tags: