Staatlicher Migrationsdienst appelliert an Ausländer und Staatenlose

  23 April 2021    Gelesen: 2668
 Staatlicher Migrationsdienst appelliert an Ausländer und Staatenlose

Der Staatliche Migrationsdienst (SMS) hat Ausländer und Staatenlose angesprochen, deren vorübergehender Aufenthalt in Aserbaidschan verlängert wurde.

Laut AzVision.az unter Berufung auf SMS hat, um die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie zu verhindern, der staatliche Migrationsdienst die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts (unter Zahlung der entsprechenden staatlichen Gebühr) von Ausländern, die sich im Land aufhalten und das Land aus offensichtlichen Gründen nicht verlassen können, verlängert unter Berücksichtigung der Ein- und Ausreisebeschränkungen an der Staatsgrenze:

"Einige dieser Ausländer leben jedoch aus verschiedenen Gründen nicht an ihrer registrierten Adresse, was gegen die Anforderungen der Gesetzgebung zur Registrierung an ihrem neuen Wohnort verstößt. Um solche Fälle zu vermeiden, können Ausländer, die ihren vorübergehenden Aufenthalt verlängert und ihre Adresse an ihrem Wohnort innerhalb von 10 Tagen ab dem 23.04.2021 geändert haben, ihre Registrierungsinformationen elektronisch oder durch Ausfüllen eines beigefügten Antrags an ihren neuen Wohnort senden. Wo es keine Zentren gibt, müssen sie sich bei regionalen Migrationsbüros melden. "

 


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