Vollständig Geimpfte und Genesene müssen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne und auch keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Das gilt allerdings nicht, wenn man aus einem Gebiet mit neuen, ansteckenderen Virusvarianten einreist. Die Verordnung sieht auch vor, dass Nicht-Geimpfte die bisher übliche Quarantäne von zehn Tagen nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet umgehen können, wenn sie einen negativen Test vorweisen. Nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie beispielsweise den Niederlanden – kann man sich allerdings erst ab dem fünften Tag nach der Einreise frei testen. Die Verordnung sieht aber auch Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht vor – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und Kurz-Aufenthalte, die nicht länger als 24 Stunden dauern.
Zwischen Bayern und Österreich ist ab heute auch der sogenannte „kleine Grenzverkehr“ möglich. Er erlaubt unbürokratisch und ohne Quarantäne Ausflüge nach Österreich, beispielsweise für Einkäufe oder Verwandten-Besuche.
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