Man prüfe zunächst, ob dem Internet-Versandhändler eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukomme, erklärte Kartellamts-Chef Mundt. Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren – insbesondere digitalen – Angeboten kommt dies für den Konzern in Betracht. Amazon kündigte an, man werde mit dem Kartellamt kooperieren.
Seit Januar dieses Jahres gelten neue Vorschriften für Digitalkonzerne. Damit können Wettbewerbsbehörden nun schon früher bestimmte Verhaltensweisen der großen Technologiekonzerne untersagen und „vorbeugend einschreiten“, wie das Kartellamt ausführte.
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