Verfahren gegen Amazon nach neuem Wettbewerbsgesetz

  18 Mai 2021    Gelesen: 830
Verfahren gegen Amazon nach neuem Wettbewerbsgesetz

Auf Grundlage des neuen Wettbewerbsgesetzes hat das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen den Amazon eingeleitet.

Man prüfe zunächst, ob dem Internet-Versandhändler eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukomme, erklärte Kartellamts-Chef Mundt. Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren – insbesondere digitalen – Angeboten kommt dies für den Konzern in Betracht. Amazon kündigte an, man werde mit dem Kartellamt kooperieren.

Seit Januar dieses Jahres gelten neue Vorschriften für Digitalkonzerne. Damit können Wettbewerbsbehörden nun schon früher bestimmte Verhaltensweisen der großen Technologiekonzerne untersagen und „vorbeugend einschreiten“, wie das Kartellamt ausführte.


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