Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung der Schuscha-staatlichen Reserve innerhalb der Verwaltungsgrenzen von Schuscha vor, berichtet AzVision.az.
Die staatliche Reserve wird aus dem Staatshaushalt und anderen gesetzlich nicht verbotenen Quellen finanziert.
Ein Fonds wird von einer Einrichtung (Struktur) eingerichtet, die von der jeweiligen Exekutivstruktur festgelegt wird, um die Arbeit im Bereich Schutz, Wiederherstellung, Wiederaufbau, Erkundung und Entwicklung der Schuscha-Stadt zu unterstützen.
Nach den Diskussionen wurde der Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt und in erster Lesung angenommen.
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