Voraussetzung ist, dass die erste Spritze mindestens drei Wochen zurückliegt. Dies geht aus einer neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor. Der Impfnachweis muss in englischer Sprache vorliegen. Zudem muss die Einreise online angemeldet werden. Die neuen Regeln in Tschechien gelten auch für Touristen aus Kroatien, Ungarn, Polen, Österreich, der Slowakei und Slowenien.
Tags: