Führerschein weg, Mofa fahren?

  09 April 2016    Gelesen: 822
Führerschein weg, Mofa fahren?
Ärgerlich, wenn der Lappen wegen eines Verkehrsverstoßes weg ist. Um mobil zu bleiben, erinnert sich mancher ans Mofa in der Garage. Doch ob das als Ersatz für das Auto herhalten kann, hängt davon ab, ob ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis vorliegt.
Den Führerschein abgeben zu müssen, trifft die meisten Menschen hart. Stellt sich doch nun die Frage, wie man von A nach B kommt. Wem die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln klaustrophobische Gefühle bereitet und das Fahrrad mangels Fitness auch keine Alternative bietet, der liebäugelt vielleicht mit der Möglichkeit, einfach auf sein Mofa umzusteigen. Doch geht das?

Hier muss zunächst unterschieden werden, ob gegenüber dem Verkehrssünder ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde. Denn ein Fahrverbot wird bei entsprechendem Fehlverhalten im Straßenverkehr durch die Bußgeldbehörde oder ein Gericht für maximal drei Monate verhängt. Damit wird dem Verkehrsteilnehmer untersagt, für die Dauer des Entzuges ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Dies gilt für alle motorisierten Fahrzeuge. Mofafahren ist innerhalb des Verbotes also nicht erlaubt. Und dass, obwohl das Fahrverbot im Vergleich zum Führerscheinentzug die mildere Form der Strafe ist. Ein Nutzung von anderen motorisierten Kraftfahrzeugen ist in diesem Fall nur möglich, wenn das Fahrverbot ausdrücklich von Behörde oder Gericht auf bestimmte Kraftfahrzeuge beschränkt wird. Ist dies nicht der Fall und der Delinquent nutzt trotz Verbot dennoch sein Mofa, muss er mit einem Strafverfahren rechnen.

Wem hingegen der Führerschein entzogen wurde, der muss diesen erst neu beantragen. Nicht selten ist dies mit dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden. Der Führerschein wird entzogen, wenn der Verkehrsteilnehmer acht Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gesammelt hat oder wegen einer Straftat wie einer Trunkenheitsfahrt.

Und dennoch räumt der Gesetzgeber hier für das Mofa Ausnahmen ein. Dieses kann nämlich auch dann bei einen Entzug des Führerscheins gefahren werden, wenn für das motorisierte Zweirad eine separate Prüfbescheinigung vorliegt oder die Führerscheinprüfung vor dem 1.4.1980 abgelegt wurde.

Tags:


Newsticker