Laut AzVision besagt das Dokument, dass die ersuchte Vertragspartei auf der Grundlage des Antrags der ersuchenden Vertragspartei und ohne Formalitäten zusätzlich zu den in diesem Abkommen enthaltenen Bedingungen die geltenden Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt oder den Aufenthalt im Hoheitsgebiet von erfüllen muss die ersuchende Vertragspartei alle Personen zurückübernimmt, die diese Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllen, die nachweislich Staatsangehörige des Staates der ersuchten Vertragspartei sind oder bei denen der begründete Verdacht besteht.
Die ersuchte Vertragspartei nimmt auch folgende Personen wieder auf:
Minderjährige unverheiratete Kinder, unabhängig von ihrem Geburtsort oder ihrer Staatsangehörigkeit, es sei denn, sie haben im Staat der ersuchenden Vertragspartei das Recht auf selbständigen Aufenthalt;
Ehegatten der Person, die Staatsangehörige oder Staatenlose eines anderen Staates sind, die berechtigt sind, in das Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei einzureisen und dort zu bleiben, wenn sie kein Recht auf unabhängigen Aufenthalt im Staat der ersuchenden Vertragspartei haben;
Die ersuchende Vertragspartei sowie Personen, deren Staatsangehörigkeit im Staat der ersuchenden Vertragspartei nach der Einreise in das Hoheitsgebiet des Staates der ersuchenden Vertragspartei nach den Rechtsvorschriften dieses Staates erloschen ist und die sich rechtswidrig im Hoheitsgebiet der ersuchenden Vertragspartei aufgehalten oder aufgehalten haben Vertragsstaat, wenn dieser Personen zurückübernimmt, denen von der ersuchenden einwilligenden Partei nicht mindestens eine Staatsbürgerschaftszusage vorliegt.
Ist die rückzuübernehmende Person zusätzlich zur Staatsangehörigkeit der Republik Aserbaidschan oder der Republik Serbien Staatsbürger eines Drittstaates, so berücksichtigt die ersuchende Vertragspartei die Wahl des Landes, in das die rückzuübernehmende Person aufgenommen werden soll zurück.
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