Mit dem für heute erwarteten Plädoyer der Staatsanwaltschaft hätte das Ende des spektakulären Prozesses vor dem Landgericht München eingeläutet werden sollen. Doch statt eine Strafe für die Anklagten zu fordern oder ihr Scheitern einzugestehen, stellte der Staatsanwalt überraschend einen neuen Beweisantrag. Darin forderte er, erneut die Zentrale der Deutschen Bank zu durchsuchen, um Beweismittel zu sichern.
Die Staatsanwaltschaft möchte ein von der Bank in Auftrag gegebenes Gutachten zu einem Vergleich zwischen Ex-Chef Rolf-E. Breuer und der Deutschen Bank. Laut Staatsanwalt hat die Behörde bereits mehrfach die Herausgabe des Dokuments verlangt, allerdings ohne Erfolg. Daher sei nun die Durchsuchung notwendig.
Bislang "keinen Stich gemacht" gegen die Banker
Für die Verteidiger ist der Antrag dagegen ein Skandal. Der Anwalt Breuers, Norbert Scharf, warf der Chef-Anklägerin Christiane Serini vor, das Verfahren absichtlich mit immer neuen Beweisanträgen zu stören und Breuer mit blindem Eifer zu verfolgen, weil sie in einem früheren Verfahren gegen ihn "keinen Stich gemacht habe". Hanns Feigen, Anwalt des Co-Chefs der Deutschen Bank Jürgen Fitschen, sprach von einer Verzögerungstaktik, mit der die Staatsanwaltschaft sich auf eine Niederlage vorbereite. "Seit Monaten ist die Staatsanwaltschaft darum bemüht, Revisionsgründe zu sammeln - weil sie weiß wie dieses Verfahren enden wird, nämlich mit einem Freispruch, und zwar für alle fünf Herren."
Ob es tatsächlich eine Untersuchung geben wird, ist unklar. Das Gericht hat die Sitzung für mehrere Stunden unterbrochen, um über den Antrag der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Daran, dass der Vorsitzende Richter den Prozess lieber früher als später beenden will und die Anklage für gescheitert hält, ändert der Antrag wohl kaum etwas.
Fitschen, seine Vorgänger Breuer, Josef Ackermann sowie zwei weitere ehemalige Top-Banker der Deutschen Bank sind wegen versuchten Prozessbetrugs angeklagt. Sie sollen im Jahr 2011 vor Gericht geschummelt haben, um die Deutsche Bank vor Schadenersatzzahlungen für die Kirch-Pleite bewahren. Die Angeklagten weisen dies zurück.
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