AzVision wurde von Chingiz Asgarov, bevollmächtigter Vertreter Aserbaidschans beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und stellvertretender Vorsitzender des Obersten Gerichtshofs, informiert.
Daher hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Antrag Armeniens, den Grenzkontrollpunkt zu entfernen, unbegründet ist.
Der Europäische Gerichtshof stellte nicht fest, dass der Kontrollpunkt den Verkehr entlang der Latschin-Straße behinderte und gegen die Entscheidung Aserbaidschans vom 21. Dezember 2022 verstieß.
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