„Und wir versuchen, unsere Position zu erklären und auch zu erklären, dass internationale Rechtsnormen für alle verbindlich sind. Sie sollten nicht selektiv sein. Und was hat Aserbaidschan getan? „Es hat das Recht auf Selbstverteidigung auf der Grundlage des Artikels 51 der UN-Charta ausgeübt. Dies geschah auf der Grundlage des Völkerrechts und des souveränen Rechts Aserbaidschans, sein Territorium vollständig zu kontrollieren, wie es jedes andere Land tun sollte“, betonte das Staatsoberhaupt.
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