Der frühere Siemens -Vorstand Uriel Sharef muss sich abermals wegen der Schmiergeldaffäre des Konzerns vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof gab der Revision der Staatsanwälte gegen den Freispruch vor zwei Jahren teilweise statt, wie die Karlsruher am Dienstag mitteilten. Das Landgericht München habe in seinem Urteil 2014 in einem Punkt die Beweislage fehlerhaft gewürdigt, hieß es. In dem Fall ging es darum, ob der einstige Manager davon ausgehen konnte, dass eine schwarze Kasse in Südamerika nicht weiter fortbestand, obwohl ihn ein Landesvertreter um Hilfe bei der Auflösung des Fonds gebeten hatte. „In diesem Anklagepunkt bedarf das Verfahren deshalb neuer Verhandlung und Entscheidung“, erklärten die Bundesrichter.
Sharef war nach zähen Ermittlungen vom Landgericht München in allen Punkten freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Folge Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung nun in zwei Punkten, lediglich bei der Beweiswürdigung des Fortbestands der schwarzen Kassen müsse abermals verhandelt. Sharef war einer der wenigen Angeklagten in der milliardenschweren Siemens-Schmiergeldaffäre, der vor Gericht freigesprochen wurde. Etliche andere erhielten Geldbußen und Bewährungsstrafen.
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