Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) verlangt von Whatsapp eine Unterlassungserklärung. In ihrem Anwaltsschreiben monieren Juristen die Weitergabe von Daten an den Mutterkonzern Facebook, unzureichende Einwilligungserklärungen und Verbrauchertäuschung. Konkret geht es darum, dass Whatsapp insbesondere Telefonnummern aus dem Smartphone seiner Nutzer an Facebook weitergibt. Das erleichtert dem sozialen Netzwerk wiederum, passende digitale Freunde vorzuschlagen („Personen, die du vielleicht kennst“). „Du könntest zum Beispiel Werbung von einem Unternehmen sehen, mit dem du bereits in Kontakt standest, anstatt eines vorgeschlagen zu bekommen, von dem du noch nie gehört hast“, heißt es im Unternehmensblog von Whatsapp.
Letztlich erhält Facebook also Einblick in die digitalen Telefonbücher von 700 Millionen Nutzern auf der ganzen Welt – so viele Menschen haben nach Angaben des statistischen Bundesamts Whatsapp im Januar 2015 verwendet. Ferner geht es auch um Nutzungsstatistiken. Nun hat Whatsapp bis zum 21. September Zeit für ein Versprechen, dass es die angekündigten Änderungen nicht umsetzt. Anderenfalls müssten die Verbraucherschützer Klage erheben. Facebook wollte sich zu der Abmahnung seiner Konzerntochter am Montag nicht äußern.
Die Zustimmung der Verbraucher wirkt gar nicht - sagen Verbraucherschützer
Datenschützer hatten den Datenzugriff durch Facebook bereits befürchtet, als der Konzern im Februar 2014 die SMS-Alternative Whatsapp für 19 Milliarden Dollar kaufte. Bislang wurden jedoch keine Daten zwischen den Unternehmen ausgetauscht. Vor Kurzem hatte Whatsapp schließlich seine Nutzungsbedingungen geändert, um die Datenübertragung zu ermöglichen. Die Nutzer können zwar theoretisch die Zustimmung verweigern, dürften dann jedoch den Dienst nicht weiternutzen. Sie können die Datenverwendung über die App lediglich eingrenzen (unter den Menüpunkten Einstellungen, Account, Datenschutz) – Facebook erhält die Daten dann zwar weiterhin, verwendet sie aber nicht mehr in für den Nutzer sichtbarer Weise.
Die Verbraucherschützer betonen, dass die eingeholte Einwilligungserklärung der Whatsapp-Kunden nicht den rechtlichen Anforderungen genüge. „Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt“, teilte die Verbraucherzentrale mit. Zudem würden Whatsapp-Nutzer Daten – vor allem Telefonnummern – von Dritten an Facebook leiten, ohne dass diese davon erführen.
Eine Einwilligung für Personen im eigenen Telefonbuch könnten Verbraucher aber nicht rechtswirksam erteilen, heißt es. Mit der Änderung täusche Facebook zudem das Vertrauen der Verbraucher, moniert der Vorstand des Verbraucherschutzverbands, Klaus Müller. Facebook habe „öffentlich bekundet, dass der Dienst von Whatsapp unabhängig bleiben solle“, ruft er in Erinnerung. „Verbraucher vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei Whatsapp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt.“
Tatsächlich hatte Facebooks Gründer Mark Zuckerberg betont, Whatsapp werde unabhängig fortgeführt. Er hatte dies aber unmittelbar nur darauf bezogen, dass keine Werbung oder störende Zusatzfunktionen den simplen Kommunikationsdienst verwässern sollten. Dass der VZBV überhaupt klagen konnte, verdankt er einer rechtlichen Neuerung. Schon früher hatten Verbände nach dem Unterlassungsklagegesetz die Möglichkeit, gegen unwirksame Vertragsklauseln vorzugehen. Da diese bisweilen auch den Datenschutz betrafen, konnten sie so als inoffizielle Datenschützer tätig werden. Doch in anderen Fällen des Datenmissbrauchs war die Rechtslage unklar. Seit Februar dieses Jahres wurde die Klagebefugnis der Verbände daher erweitert. Auch Google bekam das schon zu spüren: Es erhielt eine Abmahnung wegen der Auswertung von E-Mails.
Tags: