Ein Testkäufer des "Stern" hatte laut Bericht zunächst "Lagergeld" in dem Geschäft sowie einen Orden aus dem Jahr 1939 mit einem Hakenkreuz gekauft. Einige Tage später erwarb dann ein verdeckter Reporter der ARD einen anderen Hakenkreuzorden sowie ebenfalls Geld aus einem Konzentrationslager.
Nach Paragraf 86a des deutschen Strafgesetzbuches kann das Verbreiten von Gegenständen, auf denen Kennzeichen einer für verfassungswidrig erklärten Partei zu sehen sind, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Der 65-jährige Müller erklärte auf ARD-Nachfrage, er habe nicht gewusst, dass er mit seinen Geschäften gegen das Gesetz verstoße. Gleichzeitig räumte er laut Bericht ein, dass sich der Handel mit Hakenkreuz-Orden für einen AfD-Spitzenkandidaten nicht zieme. Aber die "Franzosen und Amerikaner seien wild darauf".
Neuer Skandal nach Auflösung
Im Saarland hat die AfD gerade erst die Wahlkampfrichtung für die im März 2017 anstehende Landtagswahl festgezurrt. Mit dem Credo "Die Alleinherrschaft der Koalition der Unfähigen und Unwilligen brechen!" will die Partei in dem Bundesland möglichst viele Stimmen holen. Zuletzt hatte Müller laut "Saarbrücker Zeitung" gefordert, das Saarland müsse nach dem Vorbild Griechenlands entschuldet werden. Angesichts leerer Kassen seien die innerere Sicherheit, Bildung und Infrastruktur im Land gefährdet.
Dass der AfD-Landesverband überhaupt noch existiert, ist nicht selbstverständlich. Nachdem Anfang des Jahres Kontakte der Saarbrücker Parteispitze zu Rechtsradikalen publik gemacht wurden, hatte der AfD-Bundesvorstand die Auflösung des saarländischen Landesverbandes beschlossen. Dagegen hatten sich der Landesvorsitzende Josef Dörr und sein Stellvertreter Lutz Hecker erfolgreich gewehrt. Beiden warf die AfD-Bundesspitze vor, Kontakte zu rheinland-pfälzischen Rechtsradikalen zu haben und "Vetternwirtschaft" zu betreiben.
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