Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement

  06 Oktober 2016    Gelesen: 556
Deutschland haftet nicht für Kunduz-Bombardement
Dutzende Menschen starben 2009 beim Bombardement von Tanklastern bei Kunduz. Ein Bundeswehroberst hatte den Angriff befohlen. Der Bundesgerichtshof stellt jetzt klar: Deutschland muss keinen Schadensersatz zahlen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Entschädigungsforderungen von Opfern des Luftangriffs im afghanischen Kunduz vom September 2009 abgelehnt. Mit dem Urteil vom Donnerstag bestätigte das Gericht entsprechende Entscheidungen der Vorinstanzen. Zur Begründung hieß es, dass der damalige Bundeswehroberst Georg Klein "nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten" nicht habe erkennen können, dass sich im Zielbereich des Luftangriffs Zivilisten befanden.

In dem Prozess vor dem BGH ging es um eine Revisionsverhandlung wegen des tödlichen Luftangriffs. Oberst Klein hatte damals den Befehl gegeben, zwei von den Taliban gekaperte Tanklaster zu bombardieren. Er befürchtete, dass die Islamisten sie als rollende Bomben benutzen könnten - obwohl die Fahrzeuge auf einer Sandbank im Kunduz-Fluss feststeckten. Bei dem Angriff starben etwa hundert Menschen, darunter zahlreiche Zivilisten.

90.000 Euro von der Bundesrepublik gefordert

Die beiden Kläger, ein Vater von zwei mutmaßlich bei dem Luftschlag getöteten Kindern sowie eine Frau, die ihren Ehemann verlor, fordern 90.000 Euro von der Bundesrepublik. Weil das Völkerrecht Entschädigungen aber nur zwischen Staaten kennt, nicht jedoch gegenüber Individuen, beriefen sich die Kläger auf eine sogenannte Amtspflichtverletzung Kleins. Laut Gesetz muss ein Beamter oder sein Dienstherr Schäden ersetzen, die aus einer "vorsätzlichen oder fahrlässigen" Amtshandlung entstanden sind. Die Bundesrichter entschieden nun, dass das Amtshaftungsrecht auf "auf militärische Handlungen der Bundeswehr im Rahmen von Auslandseinsätzen nicht anwendbar" ist.

Den Klägern zufolge hätte Oberst Klein wissen müssen, dass sich an den Tanklastern Zivilisten aufhalten und deswegen den Befehl nicht geben dürfen. Die Vorinstanzen hatten die Klagen abgewiesen. Der Anwalt der Kläger kündigte nach dem Urteil als nächsten Schritt einen Verfassungsbeschwerde an.

Die Bundesanwaltschaft hatte Ermittlungen gegen Klein eingestellt. Der Oberst war später zum General befördert worden. Die beiden US-Kampfpiloten wurden strafversetzt, weil sie die Bomben trotz Zweifel an Kleins Aufforderung abgeworfen hatten.

Quelle:spiegel

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