Deutlich weniger Strafen für Hartz-IV-Empfänger

  14 Oktober 2016    Gelesen: 768
Deutlich weniger Strafen für Hartz-IV-Empfänger
Die Zahl der Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger ist auf den tiefsten Stand seit fünf Jahren gefallen. Das soll auch am sanfteren Durchgreifen der Jobcenter liegen.
Die Jobcenter haben in den ersten sechs Monaten des Jahres 457.000 Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen. Das bestätigte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit gegenüber FAZ.NET mit Verweis auf die Statistik der Grundsicherung. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. Sanktioniert wurden demnach Bezieher, die nicht mit der Behörde kooperiert hatten.

Die Zahl der Sanktionen liege um 8,4 Prozent niedriger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum und sei der tiefste Wert seit fünf Jahren. Ein Grund für den Rückgang sei, dass es weniger Hartz-IV-Bezieher gibt, ein weiterer das weniger harte Durchgreifen der Jobcenter. Der Großteil der Sanktionen, knapp 77 Prozent, wird wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen - etwa wenn die Bezieher unentschuldigt einen Termin beim Jobcenter verstreichen lassen. Nur knapp 10 Prozent werden verhängt, weil ein Hartz IV-Bezieher sich weigert, eine Arbeit anzunehmen oder weiter auszuführen.

Im Juni 2016 etwa führten die Strafen bei rund 132.000 Empfänger mit mindestens einer Sanktion zu einer Kürzung der Leistungen von im Schnitt 19 Prozent. Dies entspricht einer durchschnittlichen Kürzung um 108 Euro.

Während die Zahl der Hartz-IV-Bezieher insgesamt zurück geht, ist für Millionen Menschen in Deutschland Leben von Hartz IV zu einem Dauerzustand geworden. Ende des vergangenen Jahres hat es rund 1,44 Millionen Personen gegeben, die diese Leistung seit mehr als acht Jahren beziehen.


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