Die Zahl der Sanktionen liege um 8,4 Prozent niedriger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum und sei der tiefste Wert seit fünf Jahren. Ein Grund für den Rückgang sei, dass es weniger Hartz-IV-Bezieher gibt, ein weiterer das weniger harte Durchgreifen der Jobcenter. Der Großteil der Sanktionen, knapp 77 Prozent, wird wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen - etwa wenn die Bezieher unentschuldigt einen Termin beim Jobcenter verstreichen lassen. Nur knapp 10 Prozent werden verhängt, weil ein Hartz IV-Bezieher sich weigert, eine Arbeit anzunehmen oder weiter auszuführen.
Im Juni 2016 etwa führten die Strafen bei rund 132.000 Empfänger mit mindestens einer Sanktion zu einer Kürzung der Leistungen von im Schnitt 19 Prozent. Dies entspricht einer durchschnittlichen Kürzung um 108 Euro.
Während die Zahl der Hartz-IV-Bezieher insgesamt zurück geht, ist für Millionen Menschen in Deutschland Leben von Hartz IV zu einem Dauerzustand geworden. Ende des vergangenen Jahres hat es rund 1,44 Millionen Personen gegeben, die diese Leistung seit mehr als acht Jahren beziehen.
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