Die Google-Tochter zahlt nun eine Abgabe an die Gema - und YouTube-Nutzer sollen ab sofort Zugang zu Musikclips haben, die vorher nicht verfügbar waren. Das betreffe alle Videos der rund 70.000 Gema-Mitglieder sowie der Künstler, die die Gema im Ausland vertrete. Dank des Vertrags würden diese Künstler nun auch für das Abspielen der Videos auf YouTube bezahlt, hieß es in einer Gema-Mitteilung. Über die Höhe des Beitrags, die künftig per Video fällig wird, schweigen beide Seiten.
Manche der roten Sperrgrafiken waren auch am Dienstagvormittag noch aktiv. "Ab heute geht`s los. Also habt bitte einen Moment Geduld, wenn noch nicht alle Videos sofort verfügbar sind", hieß es in einem Blogeintrag von YouTube. Dort ist von einer "bahnbrechenden Vereinbarung" die Rede. Im Gegenzug werde die Gema das Bezahlangebot "YouTube Red" bei seiner Einführung in Deutschland "unterstützen".
Streit seit 2009
Über die Bezahlung der Rechteinhaber beim Abruf von Musikvideos über das Internet und andere rechtliche Modalitäten hatten sich YouTube und Gema jahrelang gestritten, teils auch vor Gericht. Seit 2009 gab es keine gültige Lizenzvereinbarung mehr. Viele Inhalte waren daher für deutsche Nutzer auf YouTube nicht verfügbar; gekennzeichnet wurde dies mit den Sperrgrafiken.
Im Kern dreht sich der Streit um die Frage, ob YouTube ein Musikdienst ist und damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer bietet. Im Januar unterlag die Gema mit einer Schadensersatzklage gegen YouTube vor dem Oberlandesgericht München - sie hatte 0,375 Cent für jeden Abruf bestimmter Musikvideos gefordert.
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