Konkret plant der Verband die Umsetzung folgende Maßnahmen:
Ab dem 1. Oktober 2017 unterliegen bankähnliche Kunden (bestimmte Wertpapierfirmen und Finanzinstitute) sowie Bund, Länder und Kommunen nicht mehr dem Schutz der freiwilligen Einlagensicherung. Sie haben als professionelle Investoren in der Regel die notwendigen Kenntnisse, um Risiken einschätzen zu können. Sollten diese Risiken künftig schlagend werden, werden sie nicht mehr durch den Einlagensicherungsfonds aufgefangen. „Das führt dazu, dass die Banken ihre Mittel auf den Schutz privater Kunden fokussieren und ihren Schaden begrenzen können“, erklärt Peters.Der Schutz für Unternehmen, Versicherungen und halbstaatliche Stellen, wie etwa Versorgungswerke, bleibt erhalten, wird aber wie folgt angepasst.
Ab dem 1. Oktober 2017 werden Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Für Papiere, die vor dem 1. Oktober 2017 erworben wurden gilt ein Bestandsschutz. Diese Regelung gilt nicht für Privatpersonen und Stiftungen. Damit bleiben auf den Namen lautende Sparbriefe auch weiterhin für private Kunden geschützt.
Ab dem 1. Januar 2020 werden Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten vom Schutz ausgenommen, sofern sie nicht von Privatpersonen oder Stiftungen gehalten werden. Auch hier gilt ein Bestandsschutz für Einlagen, die vor dem Stichtag vereinbart wurden.
Investoren könnten ihre Risiken selbst einschätzen, erklärte Verbandspräsident Hans-Walter Peters. „Das führt dazu, dass die Banken ihre Mittel auf den Schutz privater Kunden fokussieren und ihren Schaden begrenzen können.“ Peters per Mitteilung: „Es ist Aufgabe des Einlagensicherungsfonds, Kundeneinlagen zu schützen, aber keine GELDANLAGEN von Investoren, wie etwa Schuldscheindarlehen oder langfristig vereinbarte Geldanlagen“, begründet Peters diese Maßnahmen. In der Regel sind damit laut BdB weiterhin pro Kunde mindestens eine Million Euro Einlage pro Bank geschützt. Bei vielen Banken liegen die Sicherungsgrenzen nach Angaben des Verbandes noch deutlich höher.
Der Einlagensicherungsfonds hatte in den vergangenen Jahren zwei besonders teure Rettungsaktionen für geschädigte Kunden organisiert. Er musste jeweils mit Milliardensummen sowohl für die Pleite der Deutschland-Tochter von Lehman Brothers 2008 einstehen als auch für die kleine Maple Bank, die vor einem Jahr über umstrittene Steuerdeals mit Aktien („Cum-Ex“) gestolpert war. Die fast ausschließlich institutionellen Maple-Kunden bekamen bis zu 59,8 Millionen Euro aus dem Sicherungstopf. Das ist den Privatbanken angesichts ihrer angespannten Ertragslage zu viel: „Wir wollen die Kräfte bündeln und die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen“, sagte Peters.
Bis zu einem Betrag von 100.000 Euro je Kunde gilt für alle weiterhin die gesetzliche Einlagensicherung. Diese ist allerdings rein theoretischer Natur, weil der Bund im Fall einer echten Banken-Pleite unmöglich in der Lage ist, alle Anleger zu entschädigen. Die Privatbanken schützen – abhängig von ihrer Bilanzsumme – darüber hinaus Einlagen von mindestens einer Million Euro. Sparkassen und Genossenschaftsbanken schützen ihre Kunden dagegen über eine Institutssicherung. Sie fangen strauchelnde Banken innerhalb der Gruppe auf, wie sich zum Beispiel bei den Landesbanken gezeigt hat.
Quelle: deutsche-wirtschafts-nachrichten
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