Der Weg für Cannabis als Medizin auf Kosten der Krankenkassen wird durch ein neues Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe frei. Bisher haben rund 1000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für Cannabis. Alleine für sie würden 365 Kilogramm Cannabis pro Jahr benötig. Ärzte gehen davon aus, dass die Zahl der Cannabis-Therapien nach der Freigabe steigen wird. Die Ausnahmegenehmigungen sollen nach einer dreimonatigen Übergangsfrist auslaufen, Patienten brauchen sie dann nicht mehr. Heute müssen sie den Cannabis in der Regel noch selbst bezahlen.
Das BfArM rät Patienten ab, die getrockneten Cannabisblüten zu rauchen, doch steht den Patienten auch dies offen. Ölige Lösungen und Tropfen stehen als Alternative zur Verfügung, zum Inhalieren oder Schlucken.
Keine Freigabe als Rauschmittel
"Es geht hier tatsächlich nicht um Kiffen oder Joint auf Rezept", sagte Gesundheitsstaatssekretär Lutz Stroppe. Eine Freigabe von Cannabis als Rauschmittel sei nicht geplant. Eine der Aufgaben der Cannabisagentur ist es, eine Umleitung des Stoffs auf den illegalen Markt zu verhindern.
Bisher ist nicht klar eingegrenzt, welche Patienten den Stoff bekommen sollen. Cannabis kann etwa helfen bei Multipler Sklerose, gegen chronische Schmerzen bei Neuropathie oder Rheuma. Wirksam ist der Wirkstoff der Hanfpflanze auch bei Appetitlosigkeit unter anderem infolge von Krebs. Eine Begleitforschung soll Daten darüber liefern, wem Cannabis genau hilft.
Die Cannabisagentur wird laut BfArM nach dem in Kürze erwarteten Inkrafttreten des Gesetzes ein EU-weites Ausschreibungsverfahren starten und dann Aufträge zum Anbau in Deutschland erteilen. Sie nimmt das Cannabis nach der Ernte in Besitz, die Abgabe läuft dann über Apotheken. Bis der Anbau in Deutschland stattfindet, soll Cannabis als Medizin weiterhin aus den Niederlanden und Kanada importiert werden.
Quelle: n-tv.de
Tags: