Der russische Anlagenbauer TPE hat nun in der Sitzung beim Moskauer Schiedsgericht eine Gegenklage gegen die russische Siemens-Tochter STGT erhoben. Das russische Unternehmen fordert seinerseits, einen Teil des Liefervertrags mit STGT vom 10. November 2015 als ungültig anzuerkennen. Gemäß dieser Vereinbarung hat die Siemens-Tochter vier Kraftwerksturbinen an TPE geliefert.
Um welche Vertragspunkte es genau geht, wurde nicht erklärt. Die Gerichtssitzung wurde für eine halbe Stunde unterbrochen, damit Siemens-Vertreter die Vertragspassagen lesen konnten.
Siemens hatte schon im Juli dieses Jahres den russischen Anlagenbauer TPE verklagt. Auf Verlangen des deutschen Unternehmens sollte eine einstweilige Verfügung gegen die russische Firma angeordnet und die Kraftwerksturbinen beschlagnahmt werden. Der Münchner Konzern argumentierte, die Turbinen seien für ein Kraftwerk auf der russischen Halbinsel Taman bestimmt gewesen – nicht für die Krim. Siemens-Turbinen auf die Krim zu liefern, verbieten die Anti-Russland-Sanktionen der EU. Das Moskauer Gericht lehnte die Siemens-Klage ab.
TPE hatte erklärt, die Turbinen seien auf dem Gebrauchtmarkt erworben und bei russischen Ausrüstern modernisiert worden. Experten erklärten, die Kraftwerksturbinen seien bei der Siemens-Tochter STGT (ein deutsch-russisches Joint-Venture) hergestellt und dann bei Rostec umgerüstet worden.
Das Moskauer Schiedsgericht hat für den 18. Oktober eine weitere Verhandlung in der Sache Siemens gegen TPE angesetzt. Ein Beschluss hinsichtlich der Gegenklage von TPE gegen Siemens steht noch aus.
Quelle:sputnik.de
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