Beschädigung von Tutanchamun-Maske kommt vor Disziplinargericht

  25 Januar 2016    Gelesen: 630
Beschädigung von Tutanchamun-Maske kommt vor Disziplinargericht
Wegen Beschädigung der berühmten Totenmaske des ägyptischen Pharaos Tutanchamun müssen sich acht Mitarbeiter des Archäologischen Museums in Kairo vor einem Disziplinargericht verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft am Sonntag mitteilte, wird den Beschuldigten vorgeworfen, mit einer mehr als 3300 Jahre alten Antiquität "äußerst sorglos" umgegangen zu sein und die wissenschaftlichen Bestimmungen zur Restaurierung "eklatant verletzt" zu haben".
Im August 2014 war während der Reparatur der Vitrinenbeleuchtung der Kinnbart der mit Lapislazuli und Halbedelsteinen besetzten Tutanchamun-Goldmaske abgefallen. Mitarbeiter des Museums hatten diesen daraufhin mit Epoxydharzkleber wieder angeklebt, dabei jedoch an der Bruchstelle eine sichtbare Klebenaht hinterlassen.

In mehr als zweimonatiger Restaurierungsarbeit gelang es deutschen Experten unter Leitung von Christian Eckmann vom Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz die Maske fachgemäß zu reparieren. Am 16. Dezember 2015 kehrte die antike Kostbarkeit an ihren angestammten Platz im Kairoer Museum zurück.

Der britische Archäologe Howard Carter hatte den Grabschatz von Tutanchamun 1922 im Tal der Könige in Luxor entdeckt. Anders als die anderen ägyptischen Pharaonen-Gräber waren die Grabkammern des 1324 vor Christus im Alter von 19 Jahren verstorbenen Pharaonen nicht geplündert worden. Mehr als 5000 Objekte wurden gefunden, viele der unbezahlbaren Schätze sind heute in Kairo im Archäologischen Museum ausgestellt.

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