Der Grund bestehe darin, dass die Verschleierung ein Hindernis auf dem Weg zur Integration sei und eine Gefahr der Ausgrenzung darstelle.
„Das Tragen des Kopftuchs macht aus den kleinen Kindern schon erkennbar Außenseiter, etwa auf dem Spielplatz oder auf dem Schulhof. Dies wollen wir in jedem Fall verhindern“, heißt es in einer Beschlussempfehlung der Antragskommission.
Alle Maßnahmen, die Mädchen davor zu schützen – vom Elterngespräch bis zum Kopftuch-Verbot – kämen dafür in Frage.
Die Frage sei, ob das Tragen eines Kopftuchs per Gesetz verboten werden könnte.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam 2017 zu dem Schluss, dass dies verfassungsrechtlich „wohl nicht zulässig“ wäre, und verweist dabei auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu kopftuchtragenden Lehrerinnen.
Das Thema „Kopftuchverbot“ für Musliminnen wird immer wieder in der deutschen Öffentlichkeit diskutiert. Viele Politiker befürworten ein gesetzliches Verbot des Kinderkopftuchs.
sputniknews
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