Airbnb geht gegen Berliner Startup vor

  19 November 2019    Gelesen: 820
Airbnb geht gegen Berliner Startup vor

Das US-Buchungsportal Airbnb will dem Berliner Startup Airfarm den Firmennamen verbieten lassen. "Air" als Namensbestandteil "verwirre" die Verbraucher. Hinter dem Rechtsstreit steckt ein weitreichender Anspruch des Ferienwohnungsvermittlers.

Die Buchungsplattform Airbnb liefert sich einen Namensrechtsstreit mit einem deutschen Startup. Laut Unterlagen des EU-Amts für geistiges Eigentum (EUIPO), die "Capital" vorliegen, will der US-Konzern der im Frühjahr gegründeten Berliner Firma Airfarm die Verwendung ihres Namens in der Europäischen Union untersagen lassen. Demnach legte Airbnb Mitte Oktober Widerspruch gegen die Anmeldung der europäischen Markenrechte für den Namen Airfarm ein. Nach einer sogenannten Cooling-Off-Periode muss das im spanischen Alicante ansässige EU-Markenamt nun ab Januar über den Fall entscheiden.

Die Auseinandersetzung zwischen Airbnb und Airfarm gibt einen Einblick, wie rigoros der Milliardenkonzern vorgeht, um seine seit 2009 genutzte und auch in der EU registrierte Marke zu schützen. Zwischen den Geschäften beider Unternehmen gibt es keinerlei offensichtliche Berührungspunkte. Das Berliner Startup von Gründer Hubertus Mai entwickelt eine digitale Plattform, auf der sich Landwirte vernetzen und über Fachthemen wie etwa neue Technologien im Pflanzenanbau austauschen können. Dafür hat sich die bislang rein privat finanzierte Firma die Domain airfarm.io gesichert.

Die Airfarm-App - eine Art Linkedin für Landwirte - wurde kürzlich als Testversion gelauncht. Bis Anfang 2020 soll die Vollversion folgen. Dabei soll das in der Digitalbranche gebräuchliche Wort "Air" im Namen Airfarm auf die Datenverfügbarkeit bei Cloud-Diensten verweisen.

In einem Schreiben von Mitte September forderte eine von Airbnb beauftragte Kanzlei Airfarm auf, die Anmeldung der Marke zurückzuziehen. Zur Begründung hieß es, der Namensbestandteil "Air" für eine Plattform könne dazu führen, die "Unterscheidungskraft" der "berühmten Marke Airbnb" zu mindern. Die Verwendung von "Air" könne Kunden zu der fälschlichen Annahme verleiten, dass es eine Verbindung zwischen Airfarm und Airbnb gebe, argumentierte die Kanzlei der Buchungsplattform, die zu den führenden deutschen Kanzleien im Markenrecht zählt und häufig große Konzerne vertritt.

Mit dieser Argumentation reklamiert Airbnb die Nutzungsrechte am Namensbestandteil "Air" im Bereich digitaler Plattformen faktisch für sich. Auf Anfrage von "Capital" teilte eine Sprecherin mit: "In Fällen, in denen andere Unternehmen einen Namen oder ein Logo verwenden, die Verbraucher verwirren oder unsere Marke verletzen könnten, streben wir eine einvernehmliche Lösung an." Man versuche, mit den Unternehmen zusammenzuarbeiten, um solche Fragen zu klären. Zum konkreten Fall Airfarm äußerte sich die Sprecherin dagegen nicht. Auch auf die Frage, ob Airbnb noch mit weiteren Firmen außer Airfarm über Markenrechte streitet, wollte sie nichts sagen.

Tatsächlich hatte Airbnb nach dem ersten Warnschreiben Airfarm ein Vergleichsangebot vorgelegt. Demnach hätte das Startup seinen Namen nur im B2B-Geschäft nutzen dürfen. Weil sich die Airfarm-App an Landwirte als Endkunden richten soll, ging Airfarm-Chef Mai auf das Vergleichsangebot nicht ein und wartet nach dem daraufhin erfolgten Widerspruch von Airbnb beim EUIPO nun auf die Entscheidung der EU-Behörde.

"Wir halten den eingelegten Widerspruch aus markenrechtlicher Sicht für unbegründet, da keine Überschneidung der Geschäftsmodelle besteht", sagte der Fachanwalt für Marken- und Urheberrecht, Jan O. Baier, von der Berliner Kanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer, die Airfarm vertritt. "Insoweit droht auch keine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der Marke Airbnb." Im Verfahren bei dem EU-Markenamt ist mit einer Entscheidung nicht vor Mitte des kommenden Jahres zu rechnen. Gegen den Beschluss können die Parteien Widerspruch einlegen sowie später auch ein ordentliches Gericht anrufen. Zuständig ist dann das Gericht der Europäischen Union (EuG).


Quelle: n-tv.de


Tags:


Newsticker