Seit Jahren sind die Steuerunterlagen des amtierenden Präsidenten in den USA ein Thema. Vor allem geht es um die Frage: Warum legt Donald Trump diese nicht offen, so wie es unter seinen Vorgängern üblich war? Und: Kann er gerichtlich gezwungen werden, sie einem Ausschuss des Repräsentantenhauses vorzulegen? Vorerst jedenfalls nicht, wie nun der Oberste Gerichtshof der USA klargestellt hat.
Der Supreme Court verfügte am Montag, dies sei nicht geboten, bis die Richter eine Entscheidung in der Sache getroffen haben würden. Trumps Anwälte müssen dazu nun bis 5. Dezember einen formellen Berufungsantrag einlegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts in der Sache werden voraussichtlich noch Monate vergehen.
Der Kontrollausschuss hatte die Unterlagen von Trumps Buchhalterfirma über einen Zeitraum von acht Jahren unter Strafandrohung angefordert, also mit einer sogenannten Subpoena. Anfang November urteilte ein Berufungsgericht in Washington, die Subpoena habe Bestand. Trumps Anwälte riefen daraufhin den Supreme Court an.
Beim Supreme Court ist außerdem ein weiterer Antrag anhängig, mit dem Trump die Herausgabe seiner Steuerunterlagen an die New Yorker Staatsanwaltschaft verhindern will. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Steuerunterlagen von Trump und seinen Firmen über einen Zeitraum von acht Jahren per Subpoena angefordert.
Trump versucht mit aller Kraft, die Herausgabe der Steuerunterlagen zu verhindern. Bei seinen Kritikern nährt das den Verdacht, dass er etwas zu verbergen habe. Normalerweise veröffentlichen US-Präsidentschaftskandidaten ihre Steuererklärungen schon während des Wahlkampfs. Trump hat als Begründung für seine Weigerung in der Vergangenheit unter anderem angeführt, seine Steuererklärungen seien sehr kompliziert, die Menschen würden sie nicht verstehen.
spiegel
Tags: