Grüne fordern harte Strafen für Tierquälerei

  27 November 2019    Gelesen: 847
Grüne fordern harte Strafen für Tierquälerei

Tierquälerei bleibt in Deutschland häufig straffrei oder wird nur mit Geldstrafen geahndet. In den USA dagegen sind sogar Haftstrafen bis zu sieben Jahren möglich. Die Grünen wollen auf Bundesebene ein härteres Strafmaß - das auch die Tierhaltung in der Landwirtschaft mit einschließt.

Die USA haben es vorgemacht, wenn es nach den Grünen geht, sollte Deutschland möglichst schnell nachziehen. Die Strafen für Tierquälerei sollen auch hierzulande härter ausfallen, betont Grünen-Rechts- und Tierschutzexpertin Renate Künast gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Das gelte auch für quälerische Haltungsbedingungen in der Landwirtschaft. "Das Gesetz muss verschärft werden, wenn es Wirkung entfalten soll", sagte Künast dem RND. "In Zukunft sollte es eine Straftat sein, einem Tier mutwillig Schmerzen oder Leiden zuzufügen."

Die Regeln gegen Tierquälerei müssten dabei auch für die Agrarbranche gelten, so Künast. "Tatsache ist: Wer Schweine unter lebensfeindlichen Bedingungen hält, kann heute noch mit staatlicher Unterstützung rechnen", sagte die Grünen-Politikerin. Als Beispiel nannte sie den Kastenstand, in den Schweine für mehrere Monate gezwängt werden. Dieser sei noch gängige Praxis in der Landwirtschaft. Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht diese Kästen klar als zu klein abgelehnt. "Doch anstatt dieses Problem anzugehen, streicht die Bundesregierung den entsprechenden Passus und verlängert die Erlaubnis der kleinen Kastenstände für mindestens 15 Jahre", sagte Künast dem RND.

"Staatlich akzeptierte Agrarkriminalität"


Laut Künast gebe es ein "System staatlich akzeptierter Agrarkriminalität gegen Tiere". Man brauche ein ganzes Tierschutzpaket, um dieses System zu durchbrechen. "Ein strengeres Tierschutzgesetz, bessere Kontrollen, ein bundesweites Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen und eine Bundesbeauftragte für Tierschutz", sagte Künast.

Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte, dass anders als bei einer Sachbeschädigung nicht bereits der Versuch von Tierquälerei oder -tötung strafbar ist. Solange kein Tier zu Schaden komme, würde etwa das Auslegen von Giftködern, die Tiere töten oder ihnen schaden sollen, nicht als Straftat geahndet, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit. Das müsse sich ändern, sagte Lea Schmitz, Sprecherin des Tierschutzbundes, dem RND.

Zudem kritisierten die Tierschützer, dass das bestehende Strafmaß von bis zu drei Jahren Haft zu selten ausgeschöpft werde: "Es kommt sehr häufig zur Einstellung von Verfahren wegen geringer Schuld oder nur zu Geldstrafen ", sagte Schmitz. "Das sollte sich grundlegend ändern und das volle Strafmaß auch ausgenutzt werden."

Tierquälerei bleibt häufig straffrei


Zudem bestehe Handlungsbedarf beim Schutz von Nutztieren, betonte der Tierschutzbund: "Weil die Tiere hinter verschlossenen Türen gehalten werden, wird hier erfolgreich verdrängt, dass die Gesetze Nutztiere genauso schützen wie Haustiere", so seine Sprecherin Schmitz. Nötig sei eine Personal-Aufstockung und Sensibilisierung bei Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften.

Tierquälerei bleibt in Deutschland häufig straffrei oder wird nur mit Geldstrafen geahndet. Bleibt es beim Tötungsversuch oder handelte der Tierquäler fahrlässig, gilt die Tat als Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro ist fällig. Laut Gesetz ist jedoch für das grundlose Töten oder für das Zufügen von erheblichem Leid über einen längeren Zeitraum eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft möglich.

Laut Statistik wurden im Jahr 2016 lediglich 755 Menschen wegen Tierquälerei nach Strafrecht verurteilt, vier davon erhielten eine Gefängnisstrafe - drei davon waren kürzer als sechs Monate. In den USA hatte Präsident Donald Trump am Dienstag ein Gesetz unterzeichnet, das der Kongress zuvor parteiübergreifend beschloss und das Tierquälerei als schweres Verbrechen mit bis zu siebenjährigen Gefängnisstrafen ahndet.


Quelle: n-tv.de


Tags:


Newsticker