Nach langer Vorbereitungszeit könnte der Vertrag auch beschlossen werden. Das Ziel ist es dabei vor allem, dem digitalen Wandel Rechnung zu tragen und die Definition des Rundfunks zu erweitern – mit Blick auf Internet-Plattformen, Video-Portale und Smart-TV. So sollen die neuen Regeln etwa gewährleisten, dass wichtige und relevante Medieninhalte leicht auffindbar sind – was der Branchenverband Bitkom kritisch sieht und auf eine Bevorzugung bestimmter Angebote verweist.
Der bisherige Rundfunkstaatsvertrag stammt aus dem Jahr 1991 und beschreibt das duale System aus privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsendern. Sollte der neue Vertrag beschlossen werden, müssten die Landtage unterrichtet und der Text der EU-Kommission vorgelegt werden. Nach der Unterzeichnung könnte der Vertrag im kommenden Herbst in Kraft treten.
Deutschlandfunk
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