Versicherungspflicht bei „Obamacare“ als verfassungswidrig eingestuft

  19 Dezember 2019    Gelesen: 969
Versicherungspflicht bei „Obamacare“ als verfassungswidrig eingestuft

In den USA hat ein Bundesberufungsgericht einen Kernteil der als „Obamacare“ bekannten nationalen Gesundheitsversorgung für verfassungswidrig erklärt.

Das Gericht in New Orleans beanstandete die Versicherungspflicht. Es beauftragte eine untergeordnete Instanz mit der Prüfung, ob durch den Wegfall der Pflicht das gesamte Gesetzespaket ungültig wird.

Der Generalstaatsanwalt von Kalifornien, der Demokrat Becerra, kündigte Berufung beim Obersten Gericht gegen das Urteil an. Für viele Amerikaner sei „Obamacare“ eine Frage von Leben und Tod, sagte er.

Die Gesundheitsversorgung war im Jahr 2010 unter Präsident Obama eingeführt worden. Die Republikaner und Präsident Trump halten sie für zu teuer sowie bevormundend und wollen sie wieder abschaffen.

deutschlandfunk


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