Lufthansa-Passagiere müssen nur in Einzelfällen mit Verspätungen rechnen

  19 Dezember 2019    Gelesen: 1802
Lufthansa-Passagiere müssen nur in Einzelfällen mit Verspätungen rechnen

Arbeitsgerichte hatten die für heute angesetzten Streiks des Lufthansa-Caterers LSG untersagt. Weil die Entscheidungen so spät fielen, müssen Passagiere dennoch mit Einschränkungen rechnen.

Passagiere der Lufthansa müssen wegen des Streikaufrufs bei der Catering-Tochter LSG Sky Chefs am Donnerstag nur in Einzelfällen mit Verspätungen rechnen. Arbeitsgerichte in Frankfurt am Main und in München untersagten den 24-Stunden-Streik am Mittwochabend per einstweiligen Verfügungen, wie ein Sprecher des Unternehmens mitteilte.

Mögliche Einschränkungen bei Speise- und Getränkeauswahl

Es herrsche Friedenspflicht, führten die Frankfurter Richter aus. Ver.di kann die Entscheidungen theoretisch noch in zweiter Instanz anfechten und hat bereits angekündigt, am Donnerstag Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Da die Entscheidungen aber so spät fielen, könne es dennoch zu Verzögerungen bei der Beladung der Maschinen mit der Bordverpflegung kommen.

Die Passagiere müssten daher mit Einschränkungen bei der Speise- und Getränkeauswahl während des Fluges rechnen, sagte der Lufthansa-Sprecher weiter.

Hintergrund des Arbeitskampfes ist der bereits beschlossene, aber noch nicht vollzogene Verkauf des Europageschäfts der Cateringtochter LSG Sky Chefs an den Schweizer Weltmarktführer Gategroup. Ver.di verlangt tarifliche Absicherungen für die betroffenen Mitarbeiter, möglichst in einem trilateralen Tarifvertrag zwischen Ver.di, Lufthansa und Gategroup.

Die Dienstleistungsgewerkschaft hatte daher am Mittwoch kurzfristig für Donnerstag zu Streiks bei LSG Sky Chefs aufgerufen.

spiegel


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