Zum ersten Mal seit einem Jahr postete der Schauspieler ein Video auf Twitter und YouTube, in dem er sich im Stil seiner früheren Figur aus der Serie „House of Cards“, des skrupellosen Politikers Frank Underwood, an die Zuschauer richtet.
Spacey sitzt dabei vor einem Kaminfeuer. „Sie haben nicht wirklich gedacht, dass ich die Gelegenheit verpasse, fröhliche Weihnachten zu wünschen“, sagt der 60-Jährige mit tiefer Stimme.
Er habe ein „ziemlich gutes Jahr“ mit einigen Änderungen gehabt. In 2020 wolle er seine Stimme für „mehr Gutes in dieser Welt“ abgeben. „Ich weiß, was ihr denkt: Meint er das ernst? Ich bin todernst.“
Statt jemanden zu attackieren, der einem etwas Schlechtes angetan hat, könne man das Unerwartete tun und diese Person „mit Güte umbringen“ (eng. Kill them with kindness), sagt er am Ende mit einem Grinsen zu gruseliger Musik.
Missbrauchsverfahren gegen Spacey eingestellt
Die US-Staatsanwaltschaft hatte im Juli die Anklage gegen den Filmdarsteller Kevin Spacey wegen Vorwürfen eines sexuellen Übergriffs fallen gelassen.
Der Bezirksstaatsanwalt von Cape & Islands im Bundesstaat Massachusetts, Michael O’Keefe, teilte damals mit, das Verfahren sei „wegen Nichtverfügbarkeit des beschwerdeführenden Zeugen” eingestellt worden.
Ein damals 18 Jahre alter Mann namens William Little hatte den früheren „House of Cards”-Star beschuldigt, ihn im Juli 2016 in einem Restaurant betrunken gemacht und dann unsittlich berührt zu haben.
Der zweifache Oscar-Preisträger bestritt die Vorwürfe stets.
Der Fall wurde problematisch für die Ermittler, nachdem Little seine Zivilanzeige gegen Spacey zurückgezogen hatte. Das mutmaßliche Opfer nutzte sein Recht gemäß Zusatzartikel 5 der US-Verfassung, nicht gegen sich auszusagen, und wollte sich nicht zu den laut der Verteidigung gelöschten Textnachrichten äußern.
Die Belästigungsvorwürfe gegen den US-Schauspieler waren im Zuge der „MeToo“-Kampagne laut geworden. Insgesamt wurden seit Herbst 2017 mehr als 30 Fälle öffentlich. Unter anderem legte der Schauspieler Anthony Rapp Spacey zur Last, ihn auf einer Party im Jahr 1986 missbraucht zu haben. Der Kläger soll damals erst 14 Jahre alt gewesen sein.
ta/gs
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