Justizminister Biesenbach sagte in Düsseldorf, bislang sei noch kein Fall der Virus-Infektion in einer Haftanstalt aufgetreten. Sollte dies aber geschehen, müssten rund 1.000 freie Zellen geschaffen werden, um Quarantänezonen einrichten zu können. Der CDU-Politiker betonte, es gebe für keinen Häftling einen Corona-Rabatt. Vielmehr gehe es um eine Unterbrechung der Haft oder einen späteren Beginn des Strafvollzugs. Ausdrücklich ausgenommen seien Sexualstraftäter und schwere Gewalttäter sowie Abschiebe-Kandidaten.
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