CDU-Fraktionsvize Andreas Jung verwies am Freitag gegenüber AFP auf ein Gutachten des renommierten Konstanzer Europarecht-Professors Daniel Thym, demzufolge eine Fortsetzung der Grenzschließungen "als rechtswidrig einzustufen" wäre.
Mit diesen juristischen Befunden sei klar, dass andauernde Grenzbeschränkungen über den 15. Mai hinaus angesichts der "massiven Auswirkungen nicht nur in der Sache inakzeptabel, sondern auch ein Verstoß gegen europäisches Recht" wären, sagte Jung zu AFP. "Schon jetzt müssen unverzüglich die Schlagbäume abgeräumt und alle Grenzübergänge wieder geöffnet werden".
Der Abgeordnete stützt seine Forderung auf ein Rechtsgutachten des Europarechtlers Thym, das AFP vorliegt. Die Grenzbeschränkungen seien in ihrer "Eingriffstiefe" seit Errichtung des Schengen-Raums "historisch ohne Vorbild", schreibt Thym.
Seine Argumentation zielt darauf ab, dass die nun erfolgte Lockerung der "internen Restriktionen" im Kampf gegen das Coronavirus europarechtlich mit einer Lockerung "externer Einschränkungen" - wie etwa Grenzbeschränkungen - einhergehen müsse. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Pandemielage in den Nachbarstaaten prinzipiell jener in Deutschland entspreche.
Eine unveränderte Fortführung der aktuellen Ein- und Ausreiseverbote verstieße bei der gleichzeitigen Lockerung der inländischen Auflagen "eindeutig gegen das Kohärenzgebot des Freizügigkeitsrechts und wäre damit als rechtswidrig einzustufen", resümiert Thym.
Jung nahm die Befunde zum Anlass, seine Forderung nach Grenzöffnungen zu bekräftigen. "Spätestens nach dem 15. Mai müssen deshalb die Sperren für Ein- und Ausreise entfallen und durch eine grenzüberschreitende Strategie zur Bekämpfung der Pandemie ersetzt werden", sagte er.
Jung zählt zu den Mitautoren einer Stellungnahme von zwölf CDU-Bundestags- und Europaabgeordneten, die in einem auf den 5. Mai datierten Schreiben an Bundesinneminister Horst Seehofer (CSU) die Öffnung der Grenzen zumindest nach Österreich und zur Schweiz hin gefordert hatten. Seehofer hatte diese Forderung am Donnerstag allerdings zurückgewiesen.
AFP.com
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