Die Gesellschaft für Freiheitsrechte will durchsetzen, dass Menschen einen unzutreffenden Geschlechtseintrag auch ohne ärztliche oder psychologische Begutachtung ändern lassen können. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Darin war die Klage einer Person abgewiesen worden, die sich weder als weiblich noch als männlich identifiziert und nach den Regelungen im Personenstandsgesetz die Anerkennung einer „genderlosen Identität“ verlangt. Laut BGH steht das Verfahren Personen mit – so wörtlich – „lediglich empfundener Intersexualität“ nicht offen.
Seit Ende 2018 können Menschen, die weder eindeutig männlich noch weiblich sind, sich im Geburtenregister als „divers“ eintragen lassen. Zur nachträglichen Änderung des Eintrags berechtigt sind laut Gesetz Personen mit „Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Die Möglichkeit ist also von körperlichen Merkmalen abhängig.
deutschlandfunk
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