Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Er gab damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Deutsche Bank recht und wies deren Revision gegen Urteile der Vorinstanzen zurück. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssten die Gebühren für grundlegende Kontofunktionen wie Ein- und Auszahlungen oder Überweisungen angemessen sein. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass ein Basiskonto „insbesondere auch einkommensarmen Verbrauchern den Zugang zu einem Zahlungskonto“ ermöglichen solle.
Die Deutsche Bank hatte neben dem monatlichen Grundpreis von 8 Euro 99 auch eine zusätzliche Gebühr von 1 Euro 50 pro Überweisung durch einen Mitarbeiter am Telefon oder in der Filiale verlangt. Das Basiskonto wurde 2016 eingeführt, um Menschen mit wenig Geld grundlegende Bankgeschäfte zu ermöglichen. Die Geldhäuser sind grundsätzlich verpflichtet, auf Antrag das Konto ohne vorherige Prüfung einzurichten. Kostenlos muss es aber nicht sein.
deutschlandfunk
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