Genug Gründe, die NPD verbieten zu lassen? Oder muss die Demokratie auch solch extreme Meinungen aushalten, statt zum Parteienverbot zu greifen, dem härtesten Mittel, das der Staat in der parlamentarischen Demokratie zur Verfügung hat? Sicher – diverse NPD-Funktionäre sind wegen Volksverhetzung vorbestraft, doch muss man deshalb gleich ihre Partei für verfassungswidrig erklären lassen? Und ist das bei einer 1,3-Prozent-Partei überhaupt angemessen, die auch bei den jüngsten Landtagswahlen erfolglos blieb? "Die heutige NPD ist konstitutionell unfähig, die freiheitlich-demokratische Grundordnung dieses Staates zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen", wenden der Kasseler Jurist und Autor Horst Meier und der Essener Politikwissenschaftler Claus Leggewie ein.
Dennoch haben die Bundesländer über den Bundesrat das Verbot beim Bundesverfassungsgericht beantragt, weil sie die NPD insbesondere in einigen Gegenden im Osten für eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie und die demokratische Ordnung halten. Der Zweiter Senat des obersten Gerichts hat in Karlsruhe ab dem heutigen Dienstag drei Verhandlungstage angesetzt, um das Für und Wider zu erörtern. Verlängerung ist möglich. Hier die Details zum Verbotsverfahren:
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