„Derzeit gibt es keinen Hinweis dafür, dass die Vakzinierung diese Konditionen, die als Nebeneffekte nicht gelistet sind, verursacht hat“, heißt es im Text. Ferner steht im EMA-Statement geschrieben:
„Obwohl ein Qualitätsmangel zu diesem Zeitpunkt als unwahrscheinlich angesehen wird, wird die Chargenqualität untersucht.“
Am 7. März hatte das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) mitgeteilt, es gebe „zwei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung aus derselben Charge (ABV 5300) des Astrazeneca Impfstoffes im LK Zwettl“. Demnach ist eine 49 Jahre alte Frau in Folge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben, eine weitere 35-jährige Frau, „die eine Lungenembolie entwickelt hat, ist auf dem Weg der Besserung“.
Die Behörde betonte, dass es keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung gebe.
„Derzeit laufen alle notwendigen Untersuchungen unter Einbindung der jeweiligen Expertinnen und Experten auf Hochtouren, um einen möglichen Zusammenhang vollständig ausschließen zu können. Sicherheitshalber werden die Restbestände der betroffenen Impfstoff-Charge nicht mehr ausgegeben und nicht mehr verimpft“, hieß es im Statement.
snanews
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