Das Landgericht Leipzig verurteilte den 46-Jährigen am Freitag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz. Das Gericht setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In Kisten, Eimern und Säcken hatte der Oberstabsfeldwebel der 2. Kompanie des KSK ein gefährliches Arsenal in seinem Garten in Collm (Landkreis Nordsachsen) vergraben: Zwei Kilogramm professionellen Sprengstoff, mehrere Tausend Stück Gewehr- und Pistolenmunition, ein Sturmgewehr AK47, eine Armbrust, eine Nebelhandgranate sowie Schusswaffen und Waffenteile.
snanews
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