In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz war es zuletzt bei den Landtagswahlen schon geschehen, in Berlin wird nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs ebenfalls die Hürde für die Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl gesenkt. Zur Bundestagswahl am 26. September steht indes eine Entscheidung noch aus.
Um den Druck zu erhöhen, bringt die Grünenfraktion in dieser Woche nun einen Antrag in den Bundestag ein, mit dem das Bundeswahlgesetz geändert werden soll. Die Zahl der erforderlichen Unterstützerunterschriften soll demnach auf 30 Prozent des geltenden Wertes verringert werden.
»Die Beibehaltung des im Hinblick auf die Pandemie verfassungswidrigen Zustands wäre angesichts der bevorstehenden Wahlen nicht tolerabel«, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Landesverfassungsgerichte hätten bereits festgestellt, dass die wahlrechtlichen Unterschriftenquoren »für sogenannte nicht etablierte Parteien« in Zeiten der Pandemie herabgesetzt werden müssten, um die Chancengleichheit dieser Parteien zu wahren. »Dieses Problem besteht auch im Bereich des Bundestagswahlrechts«, heißt es in dem Grünenantrag, der dem SPIEGEL vorliegt.
spiegel
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