AzVision teilt mit, dass Armenien am 12. Mai 2023 beim Gericht Berufung wegen der Illegalität des Grenzübergangs Lachin eingelegt hat.
Es sei daran erinnert, dass der Internationale Gerichtshof im Oktober letzten Jahres den Antrag Armeniens auf Änderung des Gerichtsurteils vom 7. Dezember 2021 unter Berufung auf vorübergehende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung abgelehnt hat.
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