Europäischer Gerichtshof lehnte den Antrag Armeniens ab

  14 Juli 2023    Gelesen: 921
 Europäischer Gerichtshof lehnte den Antrag Armeniens ab

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Antrag Armeniens vom 21. Juni 2023 im Gerichtsverfahren Armenien gegen Aserbaidschan bezüglich der Anwendung vorübergehender Sicherheitsmaßnahmen vollständig abgelehnt.

AzVision wurde von Chingiz Asgarov, bevollmächtigter Vertreter Aserbaidschans beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und stellvertretender Vorsitzender des Obersten Gerichtshofs, informiert.

Daher hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Antrag Armeniens, den Grenzkontrollpunkt zu entfernen, unbegründet ist.

Der Europäische Gerichtshof stellte nicht fest, dass der Kontrollpunkt den Verkehr entlang der Latschin-Straße behinderte und gegen die Entscheidung Aserbaidschans vom 21. Dezember 2022 verstieß.


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