Bei der Demo wollten laut Gericht Teilnehmer Ziegenmasken oder Kopftücher tragen und "künstlerische Schrifttafeln" vor sich aufstellen, auf denen Teile des Gedichts zu lesen sein sollten. Das Verwaltungsgericht bestätigte nun die Auflage der Polizei, die das öffentliche Zeigen und Rezitieren untersagt hatte. Das Gericht traf aber nach eigenen Angaben keine Aussage über die Strafbarkeit von Böhmermanns Handeln.
Böhmermanns Satire zeichne sich durch eine "distanzierende Einbettung in einen quasi-edukatorischen Gesamtkontext aus, um so die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen", erklärte das Gericht. Im Gegensatz dazu erfülle "die isolierte Zitierung des Gedichts die Voraussetzungen einer beleidigenden Schmähkritik". In diesem Fall gehe der Persönlichkeitsschutz der Meinungsfreiheit vor.
Quelle: n-tv.de , ppo/AFP
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