BKA-Statistik: Mehr als 100.000 Haftbefehle nicht vollstreckt

  21 April 2016    Gelesen: 860
BKA-Statistik: Mehr als 100.000 Haftbefehle nicht vollstreckt
In Deutschland sind viele Kriminelle frei, die eigentlich längst im Gefängnis sein sollten. Die Polizeigewerkschaft spricht von einem fatalen Signal - die Behörden beschwichtigen.
In Deutschland sind Zehntausende verurteilte Straftäter frei, obwohl es Haftbefehle gegen sie gibt. Ende 2015 waren 107.141 offene Haftbefehle noch nicht vollstreckt worden, wie eine Sprecherin des Bundeskriminalamts (BKA) SPIEGEL ONLINE sagte.

Ein Grund liegt darin, dass Verurteilte die Ladung zum Haftantritt ignorieren. Nur in besonders gravierenden Fällen beginnt dann eine Fahndung. In den meisten Fällen erfolgt eine Festnahme erst, wenn der Gesuchte zum Beispiel in eine Personenkontrolle gerät.

Der Hessische Rundfunk (HR) hatte zuerst über die jüngste Statistik berichtet. Bei einem Großteil der offenen Haftbefehle handelt es sich demnach um Ersatzhaftstrafen. Sie werden wirksam, wenn ein Straftäter eine festgesetzte Geldstrafe nicht bezahlt. Grund sind meist kleinere Delikte wie etwa Schwarzfahren oder Drogenbesitz.

Mehr als 10.000 Haftbefehle beziehen sich laut HR auf ursprünglich verhängte Freiheitsstrafen, etwa für Eigentums- oder Gewaltdelikte. Bereits zu Jahresbeginn war bekannt geworden, dass bis Mitte September 2015 mehr als 450 Haftbefehle gegen rechte Straftäter nicht vollgestreckt worden waren.

Ein fatales Signal?

Eine Spitzenstellung in der jüngsten Statistik nimmt dem HR zufolge das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen ein. Dort seien im März mehr als 24.000 Haftbefehle nicht vollstreckt worden, davon bezogen sich knapp 8000 auf Freiheitsstrafen.

Die Deutsche Polizei-Gewerkschaft sprach von einem Alarmruf. Der Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte, in Deutschland bestehe ein riesiges Vollzugsdefizit. Der Rechtsstaat gebe das fatale Signal, dass er Straftaten nicht konsequent ahnde.

Die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden, eine von Bund und Länder getragene Forschungsstelle, sieht hingegen keinen Grund zur Beunruhigung. Es gehe überwiegend um Bagatelldelikte, sagte der stellvertretende Leiter der Zentralstelle, Axel Dessecker. Es seien oft Fälle, "bei denen man mit guten Gründen zum Ergebnis kam, dass eigentlich keine Freiheitsstrafe verhängt werden muss".

Quelle : spiegel.de

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