Am 30. August gab das armenische Außenministerium bekannt, dass Eriwan und Baku eine Verordnung über die gemeinsamen Aktivitäten der Kommissionen zur Abgrenzung und Demarkation der Grenze unterzeichnet hätten.
Wie im Entscheidungsentwurf erwähnt, sieht die Verordnung Organisation der Abgrenzungsarbeiten und Annahme relevanter Dokumente, Erstellung einer Protokollbeschreibung der Überquerung der Staatsgrenze, Erstellung einer Abgrenzungskarte im entsprechenden Maßstab und Arbeit von Expertengruppen vor.
Es wird erklärt, dass die Verordnung und die auf ihrer Grundlage angenommenen Dokumente die Rechtsgrundlage für die Gewährleistung des vollständigen Ablaufs der Abgrenzungsarbeiten ergänzen werden.
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