Aserbaidschan und die Türkei unterzeichnen Dokument zur Zusammenarbeit in der Viehzucht

  26 September 2024    Gelesen: 103
  Aserbaidschan und die Türkei unterzeichnen Dokument zur Zusammenarbeit in der Viehzucht

Die Landwirtschaftsministerien von Aserbaidschan und der Türkei haben eine Absichtserklärung zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Tierhaltung und Tiergesundheit unterzeichnet, berichtet AzVision.az unter Berufung auf die Pressestelle des Ministeriums.

Die Vereinbarung folgte einem Treffen zwischen dem aserbaidschanischen Landwirtschaftsminister Madschnun Mammadov und dem türkischen Minister für Landwirtschaft und Forstwirtschaft Ibrahim Yumakli, der sich zu einem Arbeitsbesuch in Aserbaidschan aufhält.

Minister Mammadov betonte, dass die freundschaftlichen und brüderlichen Beziehungen zwischen Aserbaidschan und der Türkei in verschiedenen Sektoren weiterhin florieren, darunter Landwirtschaft, Agrarforschung, Bildung, Baumwollanbau, Saatgutproduktion, Veterinärmedizin und Agrarversicherung.

Minister Yumakli drückte das große Interesse der Türkei an einer Zusammenarbeit mit Aserbaidschan im Agrarbereich aus und drückte sein Vertrauen in den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern aus.

Die Gespräche umfassten die zukünftige Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Agrarforschung, Viehhaltung, die Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Tiergesundheit und die Ausbildung von Spezialisten in Veterinärmedizin.

Im Rahmen des Treffens zwischen dem Landwirtschaftsministerium von Aserbaidschan und dem Ministerium für Landwirtschaft und Forsten der Türkei wurde eine Absichtserklärung zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Tierhaltung und Tiergesundheit unterzeichnet.

Die unterzeichnete Vereinbarung umreißt Pläne für den Erfahrungsaustausch bei der Bekämpfung von Tierkrankheiten, gemeinsame Schulungen, Forschungsinitiativen, Gesundheitsbewertungen, die Anziehung von Investitionen in die Viehzucht und die Stärkung der Verbindungen zwischen Geschäftsleuten in diesem Sektor, wie es in der Erklärung des Ministeriums heißt.


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