Gemäß dem Dekret werden aserbaidschanische Bürger, die im Jahr 2007 geboren wurden und am Tag der Einberufung 18 Jahre alt werden, sowie diejenigen, die zwischen 1995 und 2006 geboren wurden und unter 30 Jahre alt sind, nicht in den Streitkräften der Republik Aserbaidschan gedient haben und nicht von der Wehrpflicht befreit sind, während dieses Zeitraums zum Wehrdienst einberufen.
Militärangehörige, die ihren Dienst gemäß Artikel 38.1.1 des „Gesetzes über Militärdienst und Wehrpflicht“ der Republik Aserbaidschan beendet haben, werden zwischen dem 1. und 30. April 2025 entlassen.
Das Ministerkabinett der Republik Aserbaidschan ist damit beauftragt, die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Umsetzung dieses Dekrets zu ergreifen.
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