DOSB muss Schadenersatz an Dreispringer Friedek zahlen
2008 forderte Friedek daraufhin rund 133.500 Euro Schadenersatz wegen entgangener Antritts- und Preisgelder sowie Sponsorengagen. Das Landgericht Frankfurt hatte dem heutigen Trainer 2011 erst eine hohe Summe zugesprochen, das Oberlandesgericht Frankfurt hob das Urteil im Dezember 2013 aber wieder auf. Die Vorinstanz hatte nach Auffassung des OLG die Nominierungsrichtlinien falsch ausgelegt.
Bei einem Vorkampf in Wesel am 25. Juni 2008, sprang Charles Friedek eine Weite von 17,00 Metern und im anschließenden Endkampf am selben Tag eine Weite von 17,04 Metern.
Laut Nominierungskriterien hätte das zwar nicht für die A-Norm, aber für die B-Norm gereicht. Die gibt eine Weite von 17,00 Metern vor.
Das erkannte der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) allerdings nicht an. Eine Nominierung von Friedek wurde abgelehnt. Die Begründung: die B-Norm von zweimal 17,00 Metern müsse in zwei verschiedenen Wettkämpfen erreicht werden, nicht nur in einem einzelnen. Denn in späteren Wettkämpfen erreichte Friedek die geforderte Sprungweite nicht mehr.
Der Sportler hat noch lange Zeit danach an seiner Karriere gearbeitet, hat es aber nie nach Olympia geschafft. Auch nach dem Urteil, wird das wohl für immer ein unerfüllter Traum bleiben.