Was der Ausnahmezustand bedeutet

  21 Juli 2016    Gelesen: 369
Was der Ausnahmezustand bedeutet
Mit der Verkündung des Ausnahmezustands schafft sich der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan reichlich Spielraum: Er kann Grundrechte einschränken, ohne dass ihm etwa das Verfassungsgericht auf die Finger klopft. Doch nicht alles ist erlaubt.
Nach dem gescheiterten Putsch in der Türkei hat Präsident Recep Tayyip Erdogan in der Nacht den Ausnahmezustand verkündet - und ihn auch gleich in Kraft gesetzt. Erdogan will offenbar keine Zeit verlieren. Immerhin ermöglicht ihm die Maßnahme, die im Laufe des Tages noch vom türkischen Parlament abgesegnet werden muss, eine Regierungsarbeit per Dekret. Faktisch kann er also Gesetze erlassen, die selbst die elementarsten Grundrechte der Bevölkerung einschränken und vor dem Verfassungsgericht nicht angefochten werden können. Das alles unter dem Jubel seiner Anhänger.

Dass das Parlament die dreimonatige Dauer des Ausnahmezustands verändern oder den Beschluss gleich ganz aufheben könnte, ist eher unwahrscheinlich. Erdogans AKP hat in der Nationalversammlung eine klare Mehrheit. Erdogan selbst hatte in der Nacht erklärt, der Ausnahmezustand sei notwendig, um "alle Elemente entfernen zu können", die in den Putschversuch vom vergangenen Freitag verwickelt seien. Es sei womöglich noch nicht vorbei, so der Staatschef - und sprach von möglichen weiteren Plänen der Putschisten.

Die Demokratie werde durch die Maßnahme nicht eingeschränkt, versprach Erdogan. Was das Wort für ihn bedeutet, hat er in der Vergangenheit bereits demonstriert - etwa durch die Verhaftung des regierungskritischen Journalisten Can Dündar. Für dieses Vorgehen war er auch international heftig kritisiert worden. Im Ausnahmezustand ist das alles nicht mehr anfechtbar. Nun kann Erdogan nahezu uneingeschränkt Grundrechte wie die Versammlungs- oder die Pressefreiheit außer Kraft setzen. Er kann unliebsame Bücher, Filme und Zeitungen verbieten lassen. Er kann Ausgangssperren verhängen.

Umfangreiche Befugnisse für Polizei

Auch die türkische Polizei - oder das, was nach den "Säuberungen" der vergangenen Tage davon übrig ist - erhält umfassende Befugnisse. Die Behörde kann den Fahrzeugverkehr zeitweise in bestimmten Gegenden einschränken oder gänzlich verbieten. Auch der Luft- und Seeverkehr darf kontrolliert werden. Zudem sind die Beamten dazu berechtigt, Gegenden abzuriegeln oder zu evakuieren sowie Personen- und Hauskontrollen durchzuführen.

Immerhin: Auch im Ausnahmezustand ist nicht alles erlaubt. Verpflichtungen nach internationalem Recht dürfen auch in den kommenden drei Monaten nicht verletzt werden - dazu gehören, zumindest in der Theorie, auch die UN-Menschenrechte. Zudem darf niemand allein aufgrund seiner Religionszugehörigkeit, seiner Gedanken oder Meinung bestraft werden. Grundsätzlich gilt auch während des Ausnahmezustands: Jeder ist unschuldig, solange seine Schuld nicht von einem Gericht bewiesen ist.

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