„Die diesbezügliche Entscheidung des Kartellamtes der Ukraine liegt vor, die Strafe ist verhängt worden, und diese Entscheidung muss erfüllt werden. Sollte sie nicht erfüllt werden, werden wir uns ans Gericht wenden“, so Terentjew. Die Klageunterlagen seien gefertigt, aber der Einreichungstermin sei noch nicht bekannt, so der Beamte.
Im Januar 2016 hatte das ukrainische Kartellamt Gazprom mit einer Strafe von 3,4 Milliarden US-Dollar wegen Missbrauchs seiner Monopolstellung am Gastransitmarkt belegt. Die Konzern-Leitung hat die Forderung Kiews als „gegenstandslos“ bezeichnet und die Androhung der Strafe als Versuch gewertet, Druck auszuüben.
Die EU-Kommission hatte Gazprom im April 2016 offiziell beschuldigt, auf dem Markt Zentral- und Osteuropas eine dominierende Stellung bezogen und somit gegen die Anti-Monopol-Gesetze der EU verstoßen zu haben.
Quelle:sputniknews
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